Keine Entschädigung, keine Kosten. Sonst 30%.
Wird nichts erzielt, zahlen Sie niemals etwas. Gewinnen wir, beträgt unsere Gebühr 30% der erzielten Summe, und die Zahlen unten sind die ganze Geschichte: keine Anmeldegebühr, keine Bearbeitungsgebühr, keine Kosten für die Prüfung.
So sieht das aus
Ein Langstrecken-Anspruch nach EU-Recht zahlt €600 pro Passagier. Bei erfolgreicher Erzielung zur Standardgebühr landen €420 davon bei Ihnen.
Wenn Anwälte nötig sind
Die meisten Fluggesellschaften zahlen ohne Gerichtsverfahren. Verweigert eine einen Anspruch, den sie schuldet, sorgt die Eskalation über eine Partnerkanzlei dafür, dass sie zahlt, und diese Arbeit kann die Gesamtgebühr auf 50% der erzielten Summe erhöhen. Zwei Zusagen dazu: Wir informieren Sie vor diesem Schritt, damit Sie entscheiden können, und die Gerichtskosten tragen wir, nicht Sie. Verliert der Fall, schulden Sie nichts.
Die Details, ganz einfach
Wann genau zahle ich?
Nur wenn tatsächlich eine Entschädigung erzielt wird. Die Gebühr wird vom erzielten Betrag abgezogen, bevor Ihr Anteil überwiesen wird. Zahlt die Fluggesellschaft direkt an Sie, bitten wir Sie innerhalb von 14 Tagen um die Gebühr.
Gibt es weitere Kosten?
Nein. Die Prüfung ist kostenlos, das Einreichen ist kostenlos, und es gibt keine Mitglieds-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren. Die Prozentsätze auf dieser Seite sind die einzigen Zahlen.
Muss ich überhaupt einen Dienst nutzen?
Nein. Sie können jederzeit kostenlos direkt bei der Fluggesellschaft einen Anspruch geltend machen, und unsere Rechtsratgeber zeigen Ihnen, wie. Unser Dienst ist für alle, die den Kampf lieber jemandem überlassen, der das den ganzen Tag macht.
Wie unsere Gebühr im Vergleich zu anderen Anspruchsdiensten abschneidet: der Vergleich.
Finden Sie heraus, was Ihr Anspruch zahlt.
Die Prüfung ist kostenlos, die Gebühr wird ausschließlich von einer erfolgreichen Entschädigung abgezogen.
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